Jokertage und Dispensationen


Bei vorhersehbaren Absenzen, die durch die Schulleitung oder die Schulpflege genehmigt werden müssen, ersuchen die Eltern rechtzeitig, in der Regel mind. 2 Wochen vorher bei Genehmigung durch die Schulleitung und mind. 6 Wochen vorher bei Genehmigung durch die Schulpflege, um Dispensation. Das Gesuch um Dispensation bezüglich einer vorhersehbaren Absenz ist schriftlich ausreichend begründet mittels dem untenstehenden Formular mit Beilage von Unterstützungsdokumenten einzureichen. Das Reglement finden Sie hier.