Sonderpädagogisches Angebot der Schule Weiach

Die Schule Weiach ist der Ort für das gemeinsame Lernen. Sie anerkennt, dass Schülerinnen und Schüler in einer Regelklasse sich hinsichtlich Entwicklungsstand, Lern- und Leistungsfähigkeit, sozialer und sprachlicher Herkunft oder Verhalten unterscheiden.

Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen soll dazu beitragen, dass alle Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich in die Gesellschaft zu integrieren und an ihr teilzuhaben, ihren Alltag zu bewältigen, sich Kenntnisse anzueignen und Fähigkeiten zu entwickeln, gleiche Chancen zu erhalten und Zufriedenheit zu erlangen.

Unter unserer sonderpädagogischen Leitung werden bei Bedarf folgende sonderpädagogischen Massnahmen angeboten:

 

Schulpsychologischer Beratungsdienst

Der schulpsychologische Beratungsdienst in Dielsdorf ist eine Anlaufstelle für Beratung, Diagnostik, Intervention und Prävention im Bereich der Schule und steht allen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen zu verschiedenen Themen aus dem Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich zur Verfügung.

Der Schulpsychologische Beratungsdienst hat die Aufgabe, die Gemeinden bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen der Volksschule zu unterstützen, insbesondere durch:

· Abklärung von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungs-, Lern- und Verhaltensschwierigkeiten

· Beratung von Kindern und Jugendlichen, Eltern, Lehr- und Fachpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden sowie anderen an der Schule Beteiligten

· Vermittlung von geeigneten Massnahmen zur Förderung, Schulung und Erziehung

· Mitwirkung bei der Schulentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention

 

Externe Sonderschulung

Für Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, die in einer Regelklasse an unserer Schule nicht angemessen gefördert werden können, existieren verschiedene Sonderschulen z.B. Tagessonder-, Sprachheilschulen, heilpädagogische Schulen usw. Die Primarschulgemeinde leistet dafür Kostengutsprache gemäss den kantonalen Vorschriften. Sonderschulungen erfordern eine schulpsychologische Abklärung und einen Beschluss der Schulpflege. Falls Eltern ihr Kind aus eigenem Ermessen in einer Privatschule anmelden, erfolgt die Finanzierung auf privater Basis.