Audiopädagogische Angebote
Audiopädagogische Angebote richten sich an Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung (Schwerhörigkeit, Resthörigkeit, Gehörlosigkeit). Sie werden im Kanton Zürich in der Regelschule integriert geschult. Diese Schülerinnen und Schüler sind meistens mit Hörhilfen (Hörgeräte, Cochlea-Implantate) versorgt.
Hörbeeinträchtigungen schränken einen für den Menschen zentralen Sinneskanal ein, denn die Lautsprache ermöglicht Kommunikation und Wissenserwerb in hohem Masse. Um das schulische Umfeld hörbehindertengerecht gestalten und den Lernerfolg sichern zu können, sind spezifische audiopädagogische Angebote notwendig. Diese umfassen insbesondere audiopädagogische Beratung und audiopädagogische Förderung.
Die audiopädagogische Beratung richtet sich an Lehrpersonen, Klassen, Schulbehörden, Erziehungsberechtigte und die Betroffenen selber. Die audiopädagogische Förderung bezieht sich unmittelbar auf die hörbeeinträchtigte Schülerin oder den hörbeeinträchtigten Schüler. Sie kann im Einzelunterricht, in Fördergruppen oder im Rahmen des Teamteachings stattfinden. Dabei wird die hörbeeinträchtigte Schülerin oder der hörbeeinträchtigte Schüler gestärkt, indem Hör-, Verhaltens- und Lernstrategien reflektiert und geübt sowie Lerndefizite bearbeitet werden. Wichtig ist auch die Förderung der sozialen Integration und die Vermeidung von Isolation.
Im Kanton Zürich werden diese Leistungen in der Regel von den Audiopädagogischen Diensten (APD) des Zentrums für Gehör und Sprache angeboten.