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Jokertage
Jokertage sind schulfreie Tage, die von den Eltern ausserhalb der üblichen Absenzenregelung beantragt werden können.
Pro Schuljahr können Eltern ihre Kinder im Umfang von 2 Jokertagen dispensieren.
Der Bezug von Jokertagen muss der Klassenlehrperson durch die Eltern 2 Tag im Voraus schriftlich gemeldet werden.
Die Benachrichtigung der Lehrpersonen von Musik- und Therapiestunden ist Sache der Eltern.
Wird nur ein halber Tag bezogen oder findet am besagten Tag nur halbtags Schulunterricht statt, wird trotzdem ein ganzer Jokertag verrechnet.
Verpasste Stoffinhalte müssen in eigener Verantwortung und nach Absprache mit der Klassenlehrperson erarbeitet werden.
Nicht unter diese Regelung fallen Absenzen, welche gesetzlich geregelt sind: Krankheit, Unfall, besondere Vorkommnisse in der Famile (Todesfall usw.).