Schule Weiach
Jokertage
  • Jokertage sind schulfreie Tage, die von den Eltern ausserhalb der üblichen Absenzenregelung beantragt werden können.
  • Pro Schuljahr können Eltern ihre Kinder im Umfang von 2 Jokertagen dispensieren.
  • Der Bezug von Jokertagen muss der Klassenlehrperson durch die Eltern 2 Tag im Voraus schriftlich gemeldet werden.
  • Die Benachrichtigung der Lehrpersonen von Musik- und Therapiestunden ist Sache der Eltern.
  • Wird nur ein halber Tag bezogen oder findet am besagten Tag nur halbtags Schulunterricht statt, wird trotzdem ein ganzer Jokertag verrechnet.
  • Verpasste Stoffinhalte müssen in eigener Verantwortung und nach Absprache mit der Klassenlehrperson erarbeitet werden.
  • Nicht unter diese Regelung fallen Absenzen, welche gesetzlich geregelt sind: Krankheit, Unfall, besondere Vorkommnisse in der Famile (Todesfall usw.).