Elternrat
Das Organ der Elternmitwirkung an der Primarschule Weiach ist der Elternrat. Der Elternrat ist ein Schulgremium mit partiellen Mitwirkungsrechten, die im Organisationsstatut der Schulgemeinde festgehalten werden. Dieses wird von der Schulpflege beschlossen.
Die allgemeine Elternmitwirkung ist eine öffentliche Aufgabe des kantonalen Schulrechts und als solche durch § 55 des Volksschulgesetz gewährleistet.
Die Eltern oder eine Vertretung der Eltern werden bei der Erarbeitung des Schulprogramms angehört (Anhörungsrecht). Das Organisationsstatut kann weitergehende Mitwirkungsrechte einräumen.
Es geht in der Elternmitwirkung nicht um Einzelinteressen oder die Kontrolle des Schulbetriebs.